Allgemeine Geschäftsbedienungen Studio1

  1. Der Auftraggeber erkennt durch die Auftragserteilung unsere Geschäftsbedienungen an.
  2. Alle Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberrechts.
  3. Die Herstellung eines Negatives/Datei ist nur ein Zwischenschritt zur Anfertigung der vom Auftraggeber bestellten Bilder und ist im Kaufpreis nicht enthalten.
  4. Der Abdruck und die Vervielfältigung, der von uns erstellten Bilder bedürfen unserer ausdrücklichen Genehmigung. Die übertragenen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst nach schriftlicher Absprache und der vollständigen Barzahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
  5. NUTZUNGSRECHTE: Von uns angefertigte Bilder dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien nur mit Nennung unseres Namens abgedruckt werden. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Übertragung der erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig.
  6. Veränderungen unserer Fotos durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eine neuen urheberrechtlich geschützte Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv genutzt werden.
  7. Bilder, die wir zur Auswahl übergeben, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen weder veröffentlicht noch vervielfältigt werden.
  8. Auswahlsendungen, die nicht innerhalb von 12 Tagen wieder bei uns eingehen, gelten als insgesamt abgenommen. Sie werden komplett in Rechnung gestellt.
  9. In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Bilder, bleiben unser Eigentum und unterliegen dem Urheberschutz in Bezug auf jegliche Verwendung.
  10. Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Werkvertrag. Alle Rechnungsbeträge sind netto, ohne jeden Abzug zahlbar.
  11. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt de Kunde unsere Bildauffassung und Gestaltung ausdrücklich an.
  12. Unsere Haftung gegenüber dem Kunden wird aus Ersatz von grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldeten Schäden beschränkt. Bei einem Verlust unserer Aufnahmen in Form belichtete Filme, Negative oder Daten, beschränkt sich unsere Ersatzpflicht darauf, neues Filmmaterial zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche, etwa bei Hochzeitsaufnahmen sind ausgeschlossen.
  13. Signaturen auf unseren Bildern sind keine Fehler. Sie berechtigen nicht zur Reklamation.
  14. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 6 Tagen nach Übergabe des Werks bei uns eingehen. Nach dieser Frist gelten Aufträge als verbindlich angenommen.
  15. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände werden von uns mit Sorgfalt behandelt. Sie müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Feuer versichert werden.
  16. Die Aufbewahrung der Negative ist Teil des Auftrags. Der Kunde kann die Herausgabe nicht verlangen. Wir bewahren die Negative 10 Jahre auf. Ohne Gewähr.
  17. Der Betriebssitz des Fotografen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand.
  18. Bei Nichteinhaltung des Auftragtermins berechnen wir Ihnen 50% des Aufnahmehonorars.